PPWR-konform für eine nachhaltige Zukunft
Wir erfüllen die Anforderungen der neuen EU-Verpackungsverordnung
Nachhaltige und recyclingfähige Verpackungen gewinnen in Europa zunehmend an Bedeutung. Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) werden europaweit einheitliche Anforderungen an Verpackungen hinsichtlich Recyclingfähigkeit, Stoffbeschränkungen, Kennzeichnung und Nachhaltigkeit eingeführt.
Als zuverlässiger Partner für Original Teile, Zubehör, Werkstatteinrichtung und Dienstleistungen bereiten wir uns umfassend auf die neuen gesetzlichen Anforderungen vor und setzen die notwendigen Maßnahmen konsequent um.
Unsere Maßnahmen zur PPWR-Konformität
Um die Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung zu erfüllen, haben wir frühzeitig entsprechende Prozesse und Maßnahmen etabliert:
Umfassende Analyse unserer Lieferkette
Wir prüfen unsere Lieferketten und stehen in engem Austausch mit unseren Lieferanten. So stellen wir sicher, dass Verpackungen und verpackte Produkte die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Technische Dokumentation und Nachweise
Für die von uns in Verkehr gebrachten Verpackungen erstellen und pflegen wir die erforderlichen technischen Dokumentationen, einschließlich relevanter Inhaltsstoff- und Verpackungsinformationen.
EU-Konformitätserklärungen
Für Verpackungen, bei denen wir als Erzeuger im Sinne der PPWR auftreten, stellen wir die gesetzlich vorgeschriebenen EU-Konformitätserklärungen bereit.
Gesetzeskonforme Kennzeichnung
Alle Verpackungen, die wir ab dem 12. August 2026 neu in Verkehr bringen und für die entsprechende Verpflichtungen bestehen, werden gemäß den Vorgaben der PPWR gekennzeichnet.
Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette
Bei vielen unserer Produkte agieren wir als Vertreiber im Sinne der PPWR. Auch in diesen Fällen übernehmen wir Verantwortung: Wir arbeiten eng mit unseren Lieferanten zusammen und stellen sicher, dass diese ihren gesetzlichen Verpflichtungen als Erzeuger nachkommen. Damit schaffen wir Transparenz und unterstützen die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen entlang der gesamten Lieferkette.
Wichtiger Hinweis zu Bestandsware
Sollten Sie nach dem 12. August 2026 noch Verpackungen oder verpackte Produkte ohne PPWR-Kennzeichnung erhalten, handelt es sich dabei um Bestände, die bereits vor diesem Stichtag innerhalb der Europäischen Union in Verkehr gebracht wurden. Diese Bestandsware ist gemäß den Übergangsregelungen der Verordnung weiterhin zulässig und von den neuen Kennzeichnungspflichten ausgenommen.
Gemeinsam für mehr Nachhaltigkeit
Die Umsetzung der PPWR ist ein wichtiger Schritt hin zu einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft. Wir unterstützen diese Ziele aktiv und arbeiten kontinuierlich daran, Verpackungen nachhaltiger, transparenter und zukunftsfähig zu gestalten.